
Wir wünschen allen unseren Mitgliedern und deren Familien, Freunden, Bekannten und Verwandten ein wundervolles und geruhsames Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch, alles Gute und Frieden für das neue Jahr 2023.
Wir wünschen allen unseren Mitgliedern und deren Familien, Freunden, Bekannten und Verwandten ein wundervolles und geruhsames Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch, alles Gute und Frieden für das neue Jahr 2023.
Im „Gartenfreund“ vom September 2022 und auch in anderen Medien wurde bereits darüber berichtet, dass die Grundsteuerreform auch die Pächter von Kleingärten betrifft.
Neues Grundsteuerrecht (Grundsteuerreform) ab 2025
Gartenlaube auf fremden Grund und Boden
Ab 2025 zahlt der Grundstückseigentümer Grundsteuer für Gebäude auf seinem Flurstück.
Die Bezirksverbände sind um Mithilfe bei der Erfassung der Daten gebeten worden.
Das neue Gesetz zur Grundsteuer verpflichtet Eigentümer von Gebäuden auf fremden Grund und Boden zur Mitwirkung. Der Unterpächter ist und bleibt Steuerschuldner für die Gartenlaube auf fremden Grund und Boden.
Hinweise zur Flächenberechnung
Anzugeben ist die Bruttogrundfläche der Gartenlaube, sofern sie größer als 30 m² ist. Bruttogrundflächen kleiner als 30 m² werden nicht erfasst und angegeben.
Zur Bruttogrundfläche gehören zusätzlich:
Zeitplan
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Da der Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden mitwirkungspflichtig ist (§ 228 Abs. 3 Nr. 3 BewG), können keine datenschutzrechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.
Informationsmaterial für den Unterpächter
Handzettel für den Unterpächter zum Thema Grundsteuerreform. Freundlich zur Verfügung gestellt vom Bezirksverband der Gartenfreunde Berlin-Treptow e.V.