Wir haben unserern Jahresplan für das Jahr 2023 veröffentlicht. Siehe angepinnten Beitrag oben auf der Startseite oder klicke hier auf Jahresplanung.
Archiv für den Monat: Dezember 2022
Jahresplanung 2023
Hervorgehoben
Datum | Uhrzeit | Ereignis & Information |
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01.07.2023 Juli | ab 9:30 | Gartenbegehungen Parzellen: 2, 3, 19, 34, 38, 43 |
01.07.2023 Juli | 14:00–15:00 | Teffen Organisation Vereinsfest Festkomitee / Vereinsheim |
07.07.2023 Juli | 19:00 | Mitgliedersprechstunde Vereinsheim / Büro |
08.07.2023 Juli | 9:00–12:00 | Arbeitseinsatz Vereinsheim |
08.07.2023 Juli | ab 9:30 | Gartenbegehungen Parzellen: 46, 59, 61, 62, 72, 78, 85 |
08.07.2023 Juli | 13:00–14:00 | Vorstandssitzung Vorstand / Vereinsheim |
09.07.2023 Juli | 9:30 | Skat Vereinsheim |
15.07.2023 Juli | in Planung | Vereinsfest (geplant) alle / Vereinsheim |
06.08.2023 August | 9:30 | Skat Vereinsheim |
11.08.2023 August | 19:00 | Mitgliedersprechstunde Vereinsheim / Büro |
12.08.2023 August | 9:00–12:00 | Arbeitseinsatz Vereinsheim |
12.08.2023 August | 13:00–14:00 | Vorstandssitzung Vorstand / Vereinsheim |
08.09.2023 September | 19:00 | Mitgliedersprechstunde Vereinsheim / Büro |
09.09.2023 September | 9:00–12:00 | Arbeitseinsatz Vereinsheim |
09.09.2023 September | 13:00–14:00 | Vorstandssitzung Vorstand / Vereinsheim |
07.10.2023 Oktober | 9:30 | Skat Vereinsheim |
13.10.2023 Oktober | 19:00 | Mitgliedersprechstunde Vereinsheim / Büro |
14.10.2023 Oktober | 9:00–12:00 | Arbeitseinsatz Vereinsheim |
14.10.2023 Oktober | 13:00–14:00 | Vorstandssitzung Vorstand / Vereinsheim |
04.11.2023 November | 18:00 | Pizzaessen Vereinsheim |
05.11.2023 November | 12:00 | Wasserabstellung Anwesenheitspflicht für alle |
Stand: 30.12.2022
Ohne Gewähr.
Irrtümer und Änderungen – auch kurzfristige, die hier nicht aktualisiert oder angezeigt werden – vorbehalten. Bei offensichtlichen Fehlern bitte an den Vorstand wenden.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern und deren Familien, Freunden, Bekannten und Verwandten ein wundervolles und geruhsames Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch, alles Gute und Frieden für das neue Jahr 2023.
Grundsteuerreform
Im „Gartenfreund“ vom September 2022 und auch in anderen Medien wurde bereits darüber berichtet, dass die Grundsteuerreform auch die Pächter von Kleingärten betrifft.
Neues Grundsteuerrecht (Grundsteuerreform) ab 2025
Gartenlaube auf fremden Grund und Boden
Ab 2025 zahlt der Grundstückseigentümer Grundsteuer für Gebäude auf seinem Flurstück.
Die Bezirksverbände sind um Mithilfe bei der Erfassung der Daten gebeten worden.
Das neue Gesetz zur Grundsteuer verpflichtet Eigentümer von Gebäuden auf fremden Grund und Boden zur Mitwirkung. Der Unterpächter ist und bleibt Steuerschuldner für die Gartenlaube auf fremden Grund und Boden.
Hinweise zur Flächenberechnung
Anzugeben ist die Bruttogrundfläche der Gartenlaube, sofern sie größer als 30 m² ist. Bruttogrundflächen kleiner als 30 m² werden nicht erfasst und angegeben.
- Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Grundflächen des Gebäudes (Gartenlaube) und wird geschossweise ermittelt.
- Für die Bruttogrundfläche werden alle nutzbaren Raumflächen berechnet (Außenmaße).
- Die Bruttogrundfläche der Gartenlaube beinhaltet die Grundfläche der Laube selbst und alle angebauten überdachten Laubenvorplätze/Terrassen, angebaute Schuppen (auch zur Nutzung als Garage), Abstellräume, Schleppdächer, welche eine Einheit mit der Gartenlaube bilden.
Zur Bruttogrundfläche gehören zusätzlich:
- Dachgeschoss (ob das Dach ausgebaut ist, ist unerheblich)
- Kellergeschoss
- Separat stehende Baulichkeiten, die nicht direkt mit der Gartenlaube verbunden sind, werden nicht erfasst.
- Dach- und Spitzböden sowie Kriechkeller werden erst ab einer lichten Höhe von 1,25m erfasst.
Zeitplan
- Bis 31.10.2022 Erfassung der Daten für dauerbewohnte Parzellen
- 24.11.2022 Informationsveranstaltung mit Vereinsvorständen
- Januar bis März 2023 Erfassung der Daten für die Gartenlauben in den KGA
- April 2023 Übergabe der Listen an BA TK bzw. weitere Bodeneigentümer
- April 2023 Bearbeitung von möglichen Problemfällen bzw. Nichtmeldungen
- 2025 Umlegung der neu ermittelten Grundsteuer durch den Bodeneigentümer auf den Zwischenpächter / BV Treptow
- 2029 Neubewertung; Bodeneigentümer muss alle 7 Jahre Steuererklärung für Grundsteuerbewertung abgeben
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Da der Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden mitwirkungspflichtig ist (§ 228 Abs. 3 Nr. 3 BewG), können keine datenschutzrechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.
Informationsmaterial für den Unterpächter
Handzettel für den Unterpächter zum Thema Grundsteuerreform. Freundlich zur Verfügung gestellt vom Bezirksverband der Gartenfreunde Berlin-Treptow e.V.