Waldbrandgefahr herrscht immer!

Ganz unmissverständlich – Unsere Kleingartenanlage grenzt direkt an einem Wald!

Um Unglücke wie in der Bildmontage zu vermeiden und um besser für die stets vorherrschende Waldbrandgefahr sensiblisiert zu werden, kann sich jeder auf unserer Webseite über die tagessaktuelle Waldbrandgefahrenstufe informieren.

Desweiteren stellen wir noch weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr in Brandenburg und den gesetzlichen Regelungen zur Verfügung.

Alle Mitglieder und Besucher werden aufgefordert sich an die Regeln und Gesetze zu halten.

Der Vorstand und der bzw. die Sicherheitsbeauftragten unserer Anlage werden bei Auftreten einer potentiellen Gefahrenlage in und an unserer Anlage mit geeigneten Maßnahmen und Mitteln reagieren – das schließt mit Sicherheit auch den Notruf bei Feuerwehr und Polizei mit ein. Wir ermutigen alle Mitglieder, ein wachsames Auge zu haben und Gefahren zu erkennen und zu melden.

Die aktuelle – von der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow verfügte – Regelung besagt, dass das Entzünden und Betreiben von offenen Feuer (das schließt auch Holzkohlegrills mit ein) ab Waldbrandgefahrenstufe 3 nicht erlaubt ist.

Waldbrandgefahrenstufen und Informationen anzeigen und lesen

Nehmt Rücksicht!
Schützt Wald und Flur!

Abfallentsorgung – Regeln und Infos

Es ist ausdrücklich nicht gestattet jeglichen Abfall vor unserer Anlage oder sonst auf oder an der Kreischaussee zu entsorgen!

Zuwiderhandlungen werden unverzüglich geahndet und zur Anzeige gebracht.
Zur Info: Die Gemeinde verhängt Strafen bis zu 5.000 EUR.

Rote Säcke

Die Sammlung der roten Abfallsäcke wird von den Mitgliedern organisiert.
Entsprechende Aushänge sind zu beachten.

Die Sammlung erfolgt in der Regel immer sonntags zwischen 11:00 und 11:30 Uhr.

Gelbe Säcke

Die gelben Säcke können in der Regel immer sonntags zwischen 11:30 und 12:00 Uhr in die gelben Tonnen am Tor 1 entsorgt werden.

Es dürfen nur originale gelbe Säcke mit sortenreinem Verpackungsabfall entsorgt werden.

Sind die Tonnen voll, kann auch nichts mehr entsorgt werden.
Es ist verboten gelbe Säcke an bzw. vor dem Verschlag abzustellen.

Grüne Laubsäcke

Die grünen Laubsäcke werden nicht mehr gesammelt und abgeholt.

SBAZV Kleingarten-Behälterbestellung, Sperrmüllanmeldung

Frau Tieks: 03378 5180116, E-Mail: tieks@sbazv.de