Wir haben unserern Jahresplan für das Jahr 2023 veröffentlicht. Siehe angepinnten Beitrag oben auf der Startseite oder klicke hier auf Jahresplanung.
Archiv des Autors: admin
Jahresplanung 2023
Hervorgehoben
Datum | Uhrzeit | Ereignis & Information |
---|---|---|
01.04.2023 April | 15:00 | Vorstandssitzung Vorstand / Vereinsheim |
02.04.2023 April | 12:00 | Wasseranstellung Anwesenheitspflicht für alle |
07.04.2023 April | 17:00–0:00 | Eröffnung Vereinsheim – Saisonbeginn Vereinsheim |
09.04.2023 April | 11:00–0:00 | Frühschoppen "Hoch zum Osterhasen" Vereinsheim |
14.04.2023 April | 19:00 | Mitgliedersprechstunde Vereinsheim / Büro |
15.04.2023 April | 13:00–14:00 | Vorstandssitzung Vorstand / Vereinsheim |
16.04.2023 April | 9:30 | Skat Vereinsheim |
22.04.2023 April | 9:00–12:00 | Frühjahrsputz zusammem mit KGA Interflug; danach Erbsensuppe mit Bockwurst und Freibier alle |
23.04.2023 April | 9:00 | Frühjahrsputz falls noch notwendig |
30.04.2023 April | 10:00 | Mitgliederversammlung Anwesenheitpflicht für alle / Vereinsheim Achtung! Teilnahme für alle Mitglieder verpflichtend! |
05.05.2023 Mai | 19:00 | Mitgliedersprechstunde Vereinsheim / Büro |
06.05.2023 Mai | 9:00–12:00 | Arbeitseinsatz Vereinsheim |
06.05.2023 Mai | 13:00–14:00 | Vorstandssitzung Vorstand / Vereinsheim |
14.05.2023 Mai | 9:30 | Skat Vereinsheim |
18.05.2023 Mai | 11:00–0:00 | Frühschoppen Herren-/Männertag, Christi Himmelfahrt Vereinsheim |
28.05.2023 Mai | 11:00–0:00 | Pfingst-Frühschoppen mit Musik und Grillen Vereinsheim |
09.06.2023 Juni | 19:00 | Mitgliedersprechstunde Vereinsheim / Büro |
10.06.2023 Juni | 9:00–12:00 | Arbeitseinsatz Vereinsheim |
10.06.2023 Juni | 13:00–14:00 | Vorstandssitzung Vorstand / Vereinsheim |
11.06.2023 Juni | 9:30 | Skat Vereinsheim |
17.06.2023 Juni | 14:00–15:00 | Teffen Organisation Vereinsfest Festkomitee / Vereinsheim |
01.07.2023 Juli | 14:00–15:00 | Teffen Organisation Vereinsfest Festkomitee / Vereinsheim |
07.07.2023 Juli | 19:00 | Mitgliedersprechstunde Vereinsheim / Büro |
08.07.2023 Juli | 9:00–12:00 | Arbeitseinsatz Vereinsheim |
08.07.2023 Juli | 13:00–14:00 | Vorstandssitzung Vorstand / Vereinsheim |
09.07.2023 Juli | 9:30 | Skat Vereinsheim |
15.07.2023 Juli | in Planung | Vereinsfest (geplant) alle / Vereinsheim |
06.08.2023 August | 9:30 | Skat Vereinsheim |
11.08.2023 August | 19:00 | Mitgliedersprechstunde Vereinsheim / Büro |
12.08.2023 August | 9:00–12:00 | Arbeitseinsatz Vereinsheim |
12.08.2023 August | 13:00–14:00 | Vorstandssitzung Vorstand / Vereinsheim |
08.09.2023 September | 19:00 | Mitgliedersprechstunde Vereinsheim / Büro |
09.09.2023 September | 9:00–12:00 | Arbeitseinsatz Vereinsheim |
09.09.2023 September | 13:00–14:00 | Vorstandssitzung Vorstand / Vereinsheim |
07.10.2023 Oktober | 9:30 | Skat Vereinsheim |
13.10.2023 Oktober | 19:00 | Mitgliedersprechstunde Vereinsheim / Büro |
14.10.2023 Oktober | 9:00–12:00 | Arbeitseinsatz Vereinsheim |
14.10.2023 Oktober | 13:00–14:00 | Vorstandssitzung Vorstand / Vereinsheim |
04.11.2023 November | 18:00 | Pizzaessen Vereinsheim |
05.11.2023 November | 12:00 | Wasserabstellung Anwesenheitspflicht für alle |
Stand: 30.12.2022
Ohne Gewähr.
Irrtümer und Änderungen – auch kurzfristige, die hier nicht aktualisiert oder angezeigt werden – vorbehalten. Bei offensichtlichen Fehlern bitte an den Vorstand wenden.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern und deren Familien, Freunden, Bekannten und Verwandten ein wundervolles und geruhsames Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch, alles Gute und Frieden für das neue Jahr 2023.
Grundsteuerreform
Im „Gartenfreund“ vom September 2022 und auch in anderen Medien wurde bereits darüber berichtet, dass die Grundsteuerreform auch die Pächter von Kleingärten betrifft.
Neues Grundsteuerrecht (Grundsteuerreform) ab 2025
Gartenlaube auf fremden Grund und Boden
Ab 2025 zahlt der Grundstückseigentümer Grundsteuer für Gebäude auf seinem Flurstück.
Die Bezirksverbände sind um Mithilfe bei der Erfassung der Daten gebeten worden.
Das neue Gesetz zur Grundsteuer verpflichtet Eigentümer von Gebäuden auf fremden Grund und Boden zur Mitwirkung. Der Unterpächter ist und bleibt Steuerschuldner für die Gartenlaube auf fremden Grund und Boden.
Hinweise zur Flächenberechnung
Anzugeben ist die Bruttogrundfläche der Gartenlaube, sofern sie größer als 30 m² ist. Bruttogrundflächen kleiner als 30 m² werden nicht erfasst und angegeben.
- Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Grundflächen des Gebäudes (Gartenlaube) und wird geschossweise ermittelt.
- Für die Bruttogrundfläche werden alle nutzbaren Raumflächen berechnet (Außenmaße).
- Die Bruttogrundfläche der Gartenlaube beinhaltet die Grundfläche der Laube selbst und alle angebauten überdachten Laubenvorplätze/Terrassen, angebaute Schuppen (auch zur Nutzung als Garage), Abstellräume, Schleppdächer, welche eine Einheit mit der Gartenlaube bilden.
Zur Bruttogrundfläche gehören zusätzlich:
- Dachgeschoss (ob das Dach ausgebaut ist, ist unerheblich)
- Kellergeschoss
- Separat stehende Baulichkeiten, die nicht direkt mit der Gartenlaube verbunden sind, werden nicht erfasst.
- Dach- und Spitzböden sowie Kriechkeller werden erst ab einer lichten Höhe von 1,25m erfasst.
Zeitplan
- Bis 31.10.2022 Erfassung der Daten für dauerbewohnte Parzellen
- 24.11.2022 Informationsveranstaltung mit Vereinsvorständen
- Januar bis März 2023 Erfassung der Daten für die Gartenlauben in den KGA
- April 2023 Übergabe der Listen an BA TK bzw. weitere Bodeneigentümer
- April 2023 Bearbeitung von möglichen Problemfällen bzw. Nichtmeldungen
- 2025 Umlegung der neu ermittelten Grundsteuer durch den Bodeneigentümer auf den Zwischenpächter / BV Treptow
- 2029 Neubewertung; Bodeneigentümer muss alle 7 Jahre Steuererklärung für Grundsteuerbewertung abgeben
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Da der Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden mitwirkungspflichtig ist (§ 228 Abs. 3 Nr. 3 BewG), können keine datenschutzrechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.
Informationsmaterial für den Unterpächter
Handzettel für den Unterpächter zum Thema Grundsteuerreform. Freundlich zur Verfügung gestellt vom Bezirksverband der Gartenfreunde Berlin-Treptow e.V.
Vereinsfest 2022 – Ein großes Dankeschön!

DANKESCHÖN!
Wir bedanken uns außerordentlich bei allen Helfern, Beteiligten und Unterstützern, die uns mit ihrer Kreativität, ihren Anstrengungen und fleißigen Händen ein schönes und erfolgreiches Vereinsfest ermöglicht haben!

„Wir müssen beim Pflanzengießen umdenken“
Eine Veröffentlichung des Landesverbands Berlin e.V. – im Juli 2022
Trockenheit in Berlin – Pressemitteilung
Kleingartenanlagen sind in den Berliner Bezirken wichtige Klima- und Luftverbesserer mit zunehmender Bedeutung auch für die Artenvielfalt. Für Gartennutzer, Freunde, Anwohner und Spaziergänger bedeuten sie Lebensqualität in ihrem Kiez. Der Klimawandel ist jedoch längst bei uns angekommen und jeder ist aufgerufen während der langanhaltenden Trockenheit mit Wasser umweltbewusst umzugehen. Wie können Berlins grüne Oasen weiter als „Klimaanlagen“ fungieren, dabei aber Wasser sparen?
Gießverhalten ändern
Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. sieht die Verantwortung im Umgang mit der Ressource Wasser im Haushalt und Garten bei jedem einzelnen. Er ruft die Berliner auf, das kostbare Nass nur dort und zielgerichtet einzusetzen, wo es unbedingt notwendig ist.
„Wir müssen uns in unseren Gewohnheiten umstellen – weg vom Flächenwässern im Garten, um unnötige Verdunstung zu vermeiden“, erklärt Gert Schoppa. „Erinnern wir uns wieder an Gießränder, um bodennah direkt an den Pflanzen zu gießen“, regt der Präsident der Berliner Gartenfreunde an. Eine weitere Maßnahme während der Trockenperiode wäre, weniger häufig nur oberflächlich zu wässern, stattdessen seltener aber durchdringend zu gießen. In Beeten sollten freiliegende Böden vermieden werden, denn Sonne und Wind lassen die Fläche austrocknen. „Wir sollten das Mulchen noch mehr anwenden bzw. uns jetzt damit vertraut machen“, erklärt Schoppa. Außerdem sind Wassersäcke an Bäumen sinnvoll, um ein zielgerichtetes Versickern zu erreichen. Auf Neupflanzungen sollte man derzeit generell besser verzichten.
„Und Rasensprenger aus!“, empfiehlt der Landeschef. Darauf kann während der Hundstage verzichtet werden, um letztlich den Grundwasserspiegel nicht noch weiter zu senken. Nach dem nächsten ordentlichen Regen, erholt sich das Gras wieder. Einen „Wimbledon-Rasen“ brauche jetzt niemand im Garten. Und wenn es mal regnet, sollten Kleingärtner vorbereitet sein, den Niederschlag in Regentonnen oder Zisternen zu sammeln. Kleinvieh macht auch Mist, schließlich gibt es rund 70.000 Kleingärten in Berlin. Das ist über das Jahr schon ein großer Wasserspeicher.
Kleingärten der Zukunft
Viele Kleingärten hätten zu wenig Beschattung für Mensch und Pflanze durch Bäume oder Sträucher. „Dazu sollten wir in den Kleingartenverbänden Empfehlungen aussprechen, nicht alles braucht pralle Sonne“, so der Präsident des Landesverbandes. Beschattete Gärten bzw. solche mit Waldgartenansatz müssten weit weniger gießen. Überhaupt müsse das Wassermanagement stärker in den Fokus rücken, auch mit Tröpfchenbewässerung als eine Investition in die Zukunft. Die Kompostwirtschaft bleibe ein Muss für alle Kleingärtner, denn ein humushaltiger Boden kann das Wasser besser halten. Flächenversiegelungen sollen weiterhin vermieden oder zurückgebaut werden, damit Regen besser ins Grundwasser gelangen kann.
Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. ist die Dachorganisation des Berliner Kleingartenwesens. Er setzt sich dafür ein, dass der gesellschaftliche, ökologische und klimatische Stellenwert von Kleingärten auch im 21. Jahrhundert anerkannt wird und erhalten bleibt. www.gartenfreunde-berlin.de
Mehr Info
Wasser – Baustein des Lebens nicht vergeuden, LV der Gartenfreunde Berlin e.V., 18.07.22,
Viele tausend Liter für die Abkühlung, Gartenfreund, Mai 2022,
Wassermanagement: Jeder Tropfen zählt, LV der Gartenfreunde Berlin e.V., 17.06.22
Waldbrandgefahr herrscht immer!

Ganz unmissverständlich – Unsere Kleingartenanlage grenzt direkt an einem Wald!
Um Unglücke wie in der Bildmontage zu vermeiden und um besser für die stets vorherrschende Waldbrandgefahr sensiblisiert zu werden, kann sich jeder auf unserer Webseite über die tagessaktuelle Waldbrandgefahrenstufe informieren.
Desweiteren stellen wir noch weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr in Brandenburg und den gesetzlichen Regelungen zur Verfügung.
Alle Mitglieder und Besucher werden aufgefordert sich an die Regeln und Gesetze zu halten.
Der Vorstand und der bzw. die Sicherheitsbeauftragten unserer Anlage werden bei Auftreten einer potentiellen Gefahrenlage in und an unserer Anlage mit geeigneten Maßnahmen und Mitteln reagieren – das schließt mit Sicherheit auch den Notruf bei Feuerwehr und Polizei mit ein. Wir ermutigen alle Mitglieder, ein wachsames Auge zu haben und Gefahren zu erkennen und zu melden.
Die aktuelle – von der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow verfügte – Regelung besagt, dass das Entzünden und Betreiben von offenen Feuer (das schließt auch Holzkohlegrills mit ein) ab Waldbrandgefahrenstufe 3 nicht erlaubt ist.
Waldbrandgefahrenstufen und Informationen anzeigen und lesen
Nehmt Rücksicht!
Schützt Wald und Flur!
Rücksicht nehmen und Verstand benutzen

Eine einfache Regel – mit großer Wirkung!
Abfallentsorgung – Regeln und Infos

Es ist ausdrücklich nicht gestattet jeglichen Abfall vor unserer Anlage oder sonst auf oder an der Kreischaussee zu entsorgen!
Zuwiderhandlungen werden unverzüglich geahndet und zur Anzeige gebracht.
Zur Info: Die Gemeinde verhängt Strafen bis zu 5.000 EUR.
Rote Säcke
Die Sammlung der roten Abfallsäcke wird von den Mitgliedern organisiert.
Entsprechende Aushänge sind zu beachten.
Die Sammlung erfolgt in der Regel immer sonntags zwischen 11:00 und 11:30 Uhr.
Gelbe Säcke
Die gelben Säcke können in der Regel immer sonntags zwischen 11:30 und 12:00 Uhr in die gelben Tonnen am Tor 1 entsorgt werden.
Es dürfen nur originale gelbe Säcke mit sortenreinem Verpackungsabfall entsorgt werden.
Sind die Tonnen voll, kann auch nichts mehr entsorgt werden.
Es ist verboten gelbe Säcke an bzw. vor dem Verschlag abzustellen.
Grüne Laubsäcke
Die grünen Laubsäcke werden nicht mehr gesammelt und abgeholt.
SBAZV Kleingarten-Behälterbestellung, Sperrmüllanmeldung
Frau Tieks: 03378 5180116, E-Mail: tieks@sbazv.de
Benutzung des Trinkwassers
Wir weisen hier erneut darauf hin, dass es VERBOTEN ist, mit Trinkwasser aus der Leitung den Garten zu bewässern oder Pools zu befüllen.
Bei Zuwiderhandlung wird ein Bußgeld erhoben und die Trinkwasserversorgung abgestellt!