Gartenbegehungen 2024

Hiermit kündigen wir eine Begehung auf folgenden Parzellen an.

Ziel:

  • Kontrolle und Erfüllung der kleingärtnerischen Nutzung
  • Baulicher Zustand auf der Parzelle

Die Begehungen werden protokolliert und unserem Zwischenpächter, dem Bezirksverband der Gartenfreunde Berlin Treptow e.V., vertragsgemäß mitgeteilt. Die Gartenbegehungen finden in der Zeit von 9 bis 12 Uhr statt und die Anwesenheit zu den angegebenen Terminen ist verpflichtend. Terminverschiebungen sind aus organisatorischen und auf Grund der Menge an Begehungen nicht möglich.

Termin 1: 22.06.2024 Witterungsbedingt ausgefallen. Ersatztermin: 31.08.2024
Parzellen: 02, 03, 06, 07, 09, 18, 19, 26, 27
Termin 2: 13.07.2024
Parzellen: 28, 30, 32, 33, 34, 38, 39, 41, 43
Termin 3: 27.07.2024
Parzellen: 44, 46, 47, 48, 51, 60, 61, 72, 74
Termin 4: 17.08.2024
Parzellen: 75, 76, 77, 78, 79, 81, 84, 86, 89
Ersatztermin für Termin 4: 17.08.2024
Parzellen: 02, 03, 06, 07, 09, 18, 19, 26, 27

  • Kleingärtnerische Nutzung – 1/3 Reglung, 120 m² Beetfläche gesamt, 36m² Gemüse – Beetfläche zusammenhängend
  • Heckenhöhe Außen 1,25 m, Innen 0,75 m
  • Illegal errichtete Baulichkeiten

Aushang Gartenbegehungen 2024

Ursprünglich veröffentlicht: 29.04.2024
Aktualisierter Stand: 13.07.2024

Einladung zur Mitgliederversammlung 2024

Liebe Gartenfreunde und Vereinsmitlglieder,

hiermit laden wir euch herzlich zur Mitgliederversammlung ein:

am 26. Mai 2024
ab 10.00 Uhr
Festplatz am Vereinsheim

Folgende Tageordnungspunkte möchten wir mit euch besprechen:

  1. Begrüßung
  2. Bestätigung der Tagesordnungspunkte
  3. Rechenschaftsbericht Vereinsvorsitzender
  4. Rechenschaftsbericht Finanzen
  5. Rechenschaftsbericht Rechnungsprüfungskommission
  6. Satzungsänderung -> Beschluss der Mitglieder
    a. Beschlussvorlage
    b. Abstimmung durch Mitglieder
  7. Mitarbeit im Vorstand
    a. Mitglieder für Vorstand und erweiterten Vorstand dringend gesucht
  8. Vorstandswahlen
    auf Grund der Satzungsänderung wird die Vorstandswahl in eine 2. Mitgliederversammlung verschoben Termin 20.10.2024
  9. Abfallsammlung im Verein – rote Säcke
  10. Arbeitsstundenfestlegung für 2024:
    Infos folgen
  11. Sonstiges

Einladung runterladen.
Beschlussvorlagen runterladen.

Es gilt Anwesenheitspflicht für alle Mitglieder.

Euer Vorstand

Gartenbegehungen 2023

Hiermit kündigen wir eine Begehung auf folgenden Parzellen an und
kontrollieren die kleingärtnerische Nutzung sowie den baulichen Zustand.

  • 03.06.2023 ab 9:30 Uhr
    Parzellen: 44, 51, 24, 9, 33, 48

  • 01.07.2023 ab 9:30 Uhr
    Parzellen: 2, 3, 19, 34, 38, 43

  • 08.07.2023 ab 9:30 Uhr
    Parzellen: 46, 59, 61, 62, 72, 78, 85

Wir bitten um Anwesenheit!
Beachtet auch unsere Gebührenordnung, Punkt 2.9 – unentschuldigtes Fehlen bei langfristig
angesetzten Terminen zur Gartenbegehung.


Der Vorstand

Einladung zur Mitgliederversammlung 2023

Liebe Gartenfreunde und Vereinsmitlglieder,

hiermit laden wir euch herzlich zur Mitgliederversammlung ein:

am 30. April 2023
ab 10.00 Uhr
Festplatz am Vereinsheim

Folgende Tageordnungspunkte möchten wir mit euch besprechen:

  1. Begrüßung
  2. Rechenschaftsbericht Vorsitzender
  3. Rechenschaftsbericht Finanzen
  4. Rechenschaftsbericht Rechnungsprüfungskommission
  5. Grundsteuer Meldungen von Mitgliedern und an BV/FA
  6. Arbeitsstundenreglung
    • a. Beschlussvorlage
    • b. Beschluss durch Mitglieder
  7. Anpassung Gebühren für Einzelverwaltung
    • a. Beschlussvorlage
    • b. Beschluss durch Mitglieder
  8. Arbeit im vorstand
    • a. Mitglieder für Vorstand und erweiterten Vorstand dringend gesucht
  9. Energiekosten
    • a. Erklärung und Rückzahlung Guthaben
  10. Sonstiges

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Beschlussvorlagen runterladen.

Es gilt Anwesenheitspflicht für alle Mitglieder.

Euer Vorstand

Grundsteuerreform

Im „Gartenfreund“ vom September 2022 und auch in anderen Medien wurde bereits darüber berichtet, dass die Grundsteuerreform auch die Pächter von Kleingärten betrifft.

Neues Grundsteuerrecht (Grundsteuerreform) ab 2025
Gartenlaube auf fremden Grund und Boden

Ab 2025 zahlt der Grundstückseigentümer Grundsteuer für Gebäude auf seinem Flurstück.

Die Bezirksverbände sind um Mithilfe bei der Erfassung der Daten gebeten worden.

Das neue Gesetz zur Grundsteuer verpflichtet Eigentümer von Gebäuden auf fremden Grund und Boden zur Mitwirkung. Der Unterpächter ist und bleibt Steuerschuldner für die Gartenlaube auf fremden Grund und Boden.

Hinweise zur Flächenberechnung

Anzugeben ist die Bruttogrundfläche der Gartenlaube, sofern sie größer als 30 m² ist. Bruttogrundflächen kleiner als 30 m² werden nicht erfasst und angegeben.

  • Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Grundflächen des Gebäudes (Gartenlaube) und wird geschossweise ermittelt.
  • Für die Bruttogrundfläche werden alle nutzbaren Raumflächen berechnet (Außenmaße).
  • Die Bruttogrundfläche der Gartenlaube beinhaltet die Grundfläche der Laube selbst und alle angebauten überdachten Laubenvorplätze/Terrassen, angebaute Schuppen (auch zur Nutzung als Garage), Abstellräume, Schleppdächer, welche eine Einheit mit der Gartenlaube bilden.

Zur Bruttogrundfläche gehören zusätzlich:

  • Dachgeschoss (ob das Dach ausgebaut ist, ist unerheblich)
  • Kellergeschoss
  • Separat stehende Baulichkeiten, die nicht direkt mit der Gartenlaube verbunden sind, werden nicht erfasst.
  • Dach- und Spitzböden sowie Kriechkeller werden erst ab einer lichten Höhe von 1,25m erfasst.

Zeitplan

  • Bis 31.10.2022 Erfassung der Daten für dauerbewohnte Parzellen
  • 24.11.2022 Informationsveranstaltung mit Vereinsvorständen
  • Januar bis März 2023 Erfassung der Daten für die Gartenlauben in den KGA
  • April 2023 Übergabe der Listen an BA TK bzw. weitere Bodeneigentümer
  • April 2023 Bearbeitung von möglichen Problemfällen bzw. Nichtmeldungen
  • 2025 Umlegung der neu ermittelten Grundsteuer durch den Bodeneigentümer auf den Zwischenpächter / BV Treptow
  • 2029 Neubewertung; Bodeneigentümer muss alle 7 Jahre Steuererklärung für Grundsteuerbewertung abgeben

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Da der Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden mitwirkungspflichtig ist (§ 228 Abs. 3 Nr. 3 BewG), können keine datenschutzrechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.

Informationsmaterial für den Unterpächter

Handzettel für den Unterpächter zum Thema Grundsteuerreform. Freundlich zur Verfügung gestellt vom Bezirksverband der Gartenfreunde Berlin-Treptow e.V.

„Wir müssen beim Pflanzengießen umdenken“

Eine Veröffentlichung des Landesverbands Berlin e.V. – im Juli 2022

Trockenheit in Berlin – Pressemitteilung

Kleingartenanlagen sind in den Berliner Bezirken wichtige Klima- und Luftverbesserer mit zunehmender Bedeutung auch für die Artenvielfalt. Für Gartennutzer, Freunde, Anwohner und Spaziergänger bedeuten sie Lebensqualität in ihrem Kiez. Der Klimawandel ist jedoch längst bei uns angekommen und jeder ist aufgerufen während der langanhaltenden Trockenheit mit Wasser umweltbewusst umzugehen. Wie können Berlins grüne Oasen weiter als „Klimaanlagen“ fungieren, dabei aber Wasser sparen?

Gießverhalten ändern

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. sieht die Verantwortung im Umgang mit der Ressource Wasser im Haushalt und Garten bei jedem einzelnen. Er ruft die Berliner auf, das kostbare Nass nur dort und zielgerichtet einzusetzen, wo es unbedingt notwendig ist.

„Wir müssen uns in unseren Gewohnheiten umstellen – weg vom Flächenwässern im Garten, um unnötige Verdunstung zu vermeiden“, erklärt Gert Schoppa. „Erinnern wir uns wieder an Gießränder, um bodennah direkt an den Pflanzen zu gießen“, regt der Präsident der Berliner Gartenfreunde an. Eine weitere Maßnahme während der Trockenperiode wäre, weniger häufig nur oberflächlich zu wässern, stattdessen seltener aber durchdringend zu gießen. In Beeten sollten freiliegende Böden vermieden werden, denn Sonne und Wind lassen die Fläche austrocknen. „Wir sollten das Mulchen noch mehr anwenden bzw. uns jetzt damit vertraut machen“, erklärt Schoppa. Außerdem sind Wassersäcke an Bäumen sinnvoll, um ein zielgerichtetes Versickern zu erreichen. Auf Neupflanzungen sollte man derzeit generell besser verzichten.

„Und Rasensprenger aus!“, empfiehlt der Landeschef. Darauf kann während der Hundstage verzichtet werden, um letztlich den Grundwasserspiegel nicht noch weiter zu senken. Nach dem nächsten ordentlichen Regen, erholt sich das Gras wieder. Einen „Wimbledon-Rasen“ brauche jetzt niemand im Garten. Und wenn es mal regnet, sollten Kleingärtner vorbereitet sein, den Niederschlag in Regentonnen oder Zisternen zu sammeln. Kleinvieh macht auch Mist, schließlich gibt es rund 70.000 Kleingärten in Berlin. Das ist über das Jahr schon ein großer Wasserspeicher.

Kleingärten der Zukunft

Viele Kleingärten hätten zu wenig Beschattung für Mensch und Pflanze durch Bäume oder Sträucher. „Dazu sollten wir in den Kleingartenverbänden Empfehlungen aussprechen, nicht alles braucht pralle Sonne“, so der Präsident des Landesverbandes. Beschattete Gärten bzw. solche mit Waldgartenansatz müssten weit weniger gießen. Überhaupt müsse das Wassermanagement stärker in den Fokus rücken, auch mit Tröpfchenbewässerung als eine Investition in die Zukunft. Die Kompostwirtschaft bleibe ein Muss für alle Kleingärtner, denn ein humushaltiger Boden kann das Wasser besser halten. Flächenversiegelungen sollen weiterhin vermieden oder zurückgebaut werden, damit Regen besser ins Grundwasser gelangen kann.

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V. ist die Dachorganisation des Berliner Kleingartenwesens. Er setzt sich dafür ein, dass der gesellschaftliche, ökologische und klimatische Stellenwert von Kleingärten auch im 21. Jahrhundert anerkannt wird und erhalten bleibt. www.gartenfreunde-berlin.de

Mehr Info

Wasser – Baustein des Lebens nicht vergeuden, LV der Gartenfreunde Berlin e.V., 18.07.22,
Viele tausend Liter für die Abkühlung, Gartenfreund, Mai 2022,
Wassermanagement: Jeder Tropfen zählt, LV der Gartenfreunde Berlin e.V., 17.06.22

Waldbrandgefahr herrscht immer!

Ganz unmissverständlich – Unsere Kleingartenanlage grenzt direkt an einem Wald!

Um Unglücke wie in der Bildmontage zu vermeiden und um besser für die stets vorherrschende Waldbrandgefahr sensiblisiert zu werden, kann sich jeder auf unserer Webseite über die tagessaktuelle Waldbrandgefahrenstufe informieren.

Desweiteren stellen wir noch weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr in Brandenburg und den gesetzlichen Regelungen zur Verfügung.

Alle Mitglieder und Besucher werden aufgefordert sich an die Regeln und Gesetze zu halten.

Der Vorstand und der bzw. die Sicherheitsbeauftragten unserer Anlage werden bei Auftreten einer potentiellen Gefahrenlage in und an unserer Anlage mit geeigneten Maßnahmen und Mitteln reagieren – das schließt mit Sicherheit auch den Notruf bei Feuerwehr und Polizei mit ein. Wir ermutigen alle Mitglieder, ein wachsames Auge zu haben und Gefahren zu erkennen und zu melden.

Die aktuelle – von der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow verfügte – Regelung besagt, dass das Entzünden und Betreiben von offenen Feuer (das schließt auch Holzkohlegrills mit ein) ab Waldbrandgefahrenstufe 3 nicht erlaubt ist.

Waldbrandgefahrenstufen und Informationen anzeigen und lesen

Nehmt Rücksicht!
Schützt Wald und Flur!